AGB
AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen -Jungholzer Bergsportührer GesbR
1. Allgemeine Teilnahmebedingungen:
Die Führungen und Angebote der Jungholzer Bergwanderführern stehen allen offen, deren gesundheitliche Leistungsfähigkeit nicht physisch und psychisch eingeschränkt ist, entsprechend ausgerüstet, sowie den jeweiligen Anforderungen gewachsen sind. Diese Anforderungen können sowohl Teil der Ausschreibung sein, die sich aus Art und Umfang der Veranstaltung ergeben oder auch im Rahmen mündlicher Informationen weitergegeben werden. Tourleiter und Führer sind berechtigt, einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, zu Beginn und auch während der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. Gleiches gilt, wenn die in den Unterlagen angegebene Ausrüstung, in einem die Sicherheit beeinträchtigenden Maße unvollständig ist. Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Tourleiter bzw. dem Führer alle erforderlichen Auskünfte über seine Fähigkeiten oder Ausrüstung zu geben und alle diesbezüglichen Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.
Weiteres hat jeder Teilnehmer den bei der Veranstaltung erforderlich werdenden fachlichen Anordnungen des Tourleiters bzw. Führers Folge zu leisten. Im Fall des Zuwiderhandelns ist der Tourleiter bzw. Führer jederzeit berechtigt, den betroffenen Teilnehmer von der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. Der betroffene Teilnehmer haftet auch für dadurch anfällig entstehende weitere Schäden.
Eine Rückerstattung des gezahlten Betrages nach Antritt der Tour ist in allen diesen Fallen nicht möglich.
Aus Sicherheitsgründen und aus Gründen der Fairness gegenüber den Mitwanderern nie untrainiert eine Bergtour unternehmen!
Touränderungen oder Absagen (z.B.: durch schlechte Schneelage, ungünstige Wetterbedingungen u.ä.) liegen allein im Entscheidungsbereich des Veranstalters. Bei Nichtdurchführung einer Veranstaltung erhalten sie ggf. den bezahlten Betrag zurück oder einen Gutschein, der sie berechtigt innerhalb von 2 Jahren an einem beliebigen Event der Jungholzer Bergwanderführer teilzunehmen.
Weiterführende Ansprüche (Kosten für Zimmer, Anreise, Spesen usw.) bestehen nicht.
2. Anmeldung:
Der Vertrag zwischen Ihnen und den Jungholzer Bergwanderführern kommt mit Ihrer schriftlichen, elektronischen oder telefonischen Anmeldung zustande und wird wirksam. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von den Jungholzer Bergwanderführern bestätigt worden sind. Bis zum Beginn der Veranstaltung können Sie jederzeit an ihrer Stelle einen anderen Teilnehmer nennen, sofern dieser die allgemeinen Teilnahmebedingungen erfüllt.
3. Zahlung:
Die Bezahlung erfolgt vor Ort bzw. wenn von uns verlangt nach Rechnungsstellung im Voraus. Gutscheine: Angeforderte und zugesandte Gutscheine behalten nur dann ihre Gültigkeit, wenn der angeführte Gutscheinbetrag vor Einlösen des Gutscheines auf unserem Konto eingegangen ist.
4. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Programm.
5. Mindestteilnehmer:
Sollte die Mindestteilnehmerzahl von Teilnehmer nicht erreicht werden, behalten wir uns vor einzelne Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen (lt. §31d Abs 2 KSchG). Sie erhalten den gezahlten Preis in voller Höhe zurück. Die Durchführung von Touren unter der Mindestteilnehmerzahl sind auf Wunsch der Teilnehmer und einer Neukalkulation des Honorars möglich.Die Jungholzer Bergwanderführer übernehmen keine Verantwortung über Ihre persönlichen Ausgaben bzw. Ausfälle (z.B.: Ausrüstung, Zimmerbuchungen, Flug-Bahn Tickets usw.)
6. Programmänderungen :
Änderungen oder Abweichungen einzelner und nicht relevanter Programmpunkte können aufgrund der Art unseres Programms (durch Witterung, Konditionsprobleme, Behinderung durch dritte etc.) jederzeit notwendig werden und Bedürfen nicht der Zustimmung der Teilnehmer. Aus Sicherheitsgründen ist der Leiter dazu berechtigt, Programmpunkte kurzfristig zu ändern oder zu streichen. Fallen aus solchen Gründen oder auch durch verschulden eines Teilnehmers angekündigte Programmpunkte aus, entsteht dadurch kein Anspruch auf Entschädigung. Die Leiter unserer Veranstaltungen sind in der Regel geprüfte und amtlich autorisierte Bergwanderführer oder ähnlich qualifizierte Personen. Die Beurteilung der jeweiligen Situationen obliegt ihnen. Ihren Anordnungen ist in unbedingt Folge zu leisten.
7. Versicherungen:
Wir empfehlen allen Teilnehmern von mehrtägigen Veranstaltungen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung. In diesem Zusammenhang sei auf die Mitgliedschaft bei einem Alpenverein hingewiesen. Damit sind zumeist Bergungs- und Unfallkosten abgedeckt und entsprechende Begünstigungen auf Hütten usw. gegeben.Haftpflichtversicherung:
Die Jungholzer Bergwanderführer sind haftpflichtversichert.
8. Haftung:
Alle Führungen und Events werden von uns gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt.
Für Gipfelerfolg oder Erfüllung subjektiv vorgestellter Veranstaltungsziele wird keine Garantie übernommen. Es liegt in der Natur der Veranstaltungen, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Kunden bestehen bleibt, was auch nicht zuletzt den Reiz solcher Veranstaltungen ausmacht. Der Bergwanderführer kann dieses so genannte Restrisiko (Stein- oder Eisschlag, Lawinen etc.) niemals völlig ausschalten. Ein Maß an Selbsteinschätzung und Umsichtigkeit wird von allen Teilnehmern gefordert. Mit Ihrer Anmeldung anerkennen Sie ausdrücklich diese Gefahren und bestätigen, dass ein hinreichender Versicherungsschutz besteht. Wir haften im Rahmen unserer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf fahrlässige bzw. grob fahrlässige Handhabung unsererseits oder seitens der mit der Leitung der Veranstaltung oder Führung betrauten Person zurückzuführen sind. Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen, wird zwischen den Jungholzer Bergwanderführern und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen der Jungholzer Bergwanderführern grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Dies sollte Sie bei Buchung bedenken und sich dieser Umstände bewusst sein.
9. Beschränkung der Haftung:
9.1 Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Gesamtpreis beschränkt,
- soweit Ihnen ein Schaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig zugeführt wird, oder
- soweit wir Ihnen für einen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
9.2 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Ausschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
9.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
10. Nichtinanspruchnahme von Leistungen:
Nimmt der Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, einzelne Reiseleistungen (z.B.: Hornertaxi bei der Erlebnistour ) nicht in Anspruch, so erfolgt keine Rückerstattung.
11. Rücktritt/Stornogebühren:
Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Tour zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Wir können als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für unsere Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Wir können diesen Ersatzanspruch nach unserer Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum Beginn in einem prozentualen Verhältnis zum Preis pauschalisieren.
bis 30.Tag vor Antritt 25%, mind. 15,- EUR
bis 15.Tag vor Antritt 50%, mind. 15,- EUR
bis 7.Tag vor Antritt 60%, mind. 15,- EUR
bis 1 Tag vor Antritt 80%, mind. 15,- EUR
bei Rücktritt durch Nichtantritt am Veranstalungstag bis 100%
12. Ausrüstung:
Für einige unserer Angebote stellen wir unseren Gästen Leihausrüstungen zur Verfügung. Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen, die über normale Abnützung hinausgehen, sind vom Teilnehmer zu ersetzen.
13. Veranstalter:
Jungholzer Bergsportführer GesbR, Habsbichl 2, 6691 Jungholz
14. Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann die Organisatoren nur an deren Sitz verklagen.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist oder wird eine der Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.